Geheimverträge mit den westlichen Siegermächten zur Überwachung sind bis heute in Kraft
Es ist kaum zu glauben wie man dem deutschen Volk, vor allem von amerikanischer Seite immer noch die volle Souveränität verwehrt und auch wie sehr die deutsche Politik das eigene Volk belügt und betrügt. Die Geheimverträge sind immer noch in Kraft.
Hier ein Artikel von antilobby.wordpress.com
Wie erst seit letztem Jahr durch Aktenfreigaben bekannt ist, hatten die diversen Bundesregierungen der Öffentlichkeit die Überwachungsrechte der drei Westmächte verschwiegen und hierüber teilweise sogar getäuscht. Noch heute bestehen neben dem NATO-Truppenstatut totalitäre Ansprüche auf engste Kooperation an den Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst.

Egon Bahr (1978). Deutsches Bundesarchiv (B 145 Bild-F055062-0011A). Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Ein weitaus pikanteres Staatsgeheimnis betraf die von den drei westlichen Siegermächten ausbedungenen Befugnisse ihrer Geheimdienste auf dem Gebiet der Bundesrepublik – die faktisch sogar über dem Grundgesetz standen.
Dem Freiburger Historiker Prof. Dr. Josef Foschepoth gelang es als erster, Einsicht in bis dahin streng geheime Dokumente zu nehmen und diese in seinem Buch Überwachtes Deutschland (2012) zu veröffentlichen.

Willy Brandt (1980). Bild: Engelbert Reineke, Deutsches Bundesarchiv (B 145 Bild-F057884-0009). Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die alliierten Dienste befassten mit dem Abhören aus naheliegenden Gründen überwiegend deutsches Personal und drängten Adenauer, die Bundesrepublik möge sie auch organisatorisch entlasten. Auch die Bundesregierung war alles andere als glücklich darüber, dass die Westmächte nach Belieben abhörten, darunter auch hochrangige Diplomaten, Politiker und Geistliche.
Fünf-Broschüren-Urteil
Die deutschen Stellen waren ebenso massiv, etwa in die Zensur, eingebunden, was nur mit viel Fantasie mit der Verfassung in Einklang zu bringen war. So fanden die Juristen kreative Wege, um selbst das Grundgesetz zu umgehen, etwa mit dem mangels anerkannter Grenzen eigentlich unzuständigen Zoll et cetera. Briefe waren etwa schon deshalb zu öffnen, weil man hierin ja Diamanten hätte schmuggeln können. Und wenn man auf diese Weise dann schon mal Kenntnis von der zufällig enthaltenen Ost-Propaganda hatte, wäre eine wissentliche Weiterbeförderung für die Postbeamten eine strafbare Beteiligung an Staatszersetzung gewesen. Die scheinbar nicht stattfindende Zensur westlicher Dienste unterschlug während des Kalten Kriegs im deutsch-deutschen Grenzverkehr insgesamt ca. 90 Millionen Postsendungen.
1952 fällte der Bundesgerichtshof das sogenannte Fünf-Broschüren-Urteil über die Legalität der Postzensur von politischen Schriften. Der “Oberbundesanwalt” strengte einen damals möglichen Musterprozess wegen fünf aus der DDR versandten Broschüren an. Ohne Angeklagte, die sich hätten verteidigen können, wurden diese rechtswidrig beschafften Beweismittel herangezogen und als “hochverräterisches Unternehmen” im Sinne des damaligen § 81 StGB eingestuft. Der Urteilsspruch wurde gegen etliche Personen instrumentalisiert, um diese als offensichtliche Staatsfeinde zu denunzieren, während man die umfangreiche höchstrichterliche Urteilsbegründung hingegen geheim hielt. Die Süddeutsche Zeitung bezeichnete diese offenkundige Gesinnungsjustiz als “Hexenprozess”, auch die Strafverteidiger liefen gegen dieses Verständnis von Rechtsstaatlichkeit Sturm.
Was das Fluten mit postalischer Propaganda betraf, so war auch der Westen keineswegs schüchtern, sondern verletzte mit Flugblatt-Ballons sogar den Luftraum der DDR. 1954 kam der BGH dann doch zu der Erkenntnis, eine nicht verbotene Partei wie die DKP müsse die Freiheit haben, für ihre Ziele zu werben. Auch andere Gerichte mochten der obskuren Linie des Fünf-Broschüren-Urteils nicht folgen.
Deutschland-Vertrag
Anfang der 1950er Jahre verhandelten die Beteiligten die späteren Pariser Verträge, mit denen das Besatzungsstatut entfallen und die Bundesrepublik “die volle Macht eines souveränen Staates über seine inneren und äußeren Angelegenheiten” erlangen sollte. Die Westalliierten erklärten sich gegenüber Adenauer bereit, auf ihre Vorbehaltsrechte zu verzichten, wenn die Deutschen für einen Notstand wie den Angriffsfall sowie die geheimdienstliche Post- und Fernmeldekontrolle gesetzlich Regelungen treffen würden, wie es der damalige Art. 10 S. 2 GG forderte.

Konrad Adenauer (1952).Bild: Katherine Young, Deutsches Bundesarchiv (B 145 Bild-F078072-0004). Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Er tat es nie.
1955 tauschten die Beteiligten mehrere geheime diplomatische Noten, jeweils als [secret] “Memorandum of Understanding” überschrieben. Den Westmächten wurde u.a. weiterhin die geheime Überwachung zugebilligt. Außerdem bekamen Personen, die offenbar einem westlichen Geheimdienst angehörten, im Falle ihrer Festnahme durch die Polizei einen geheimen Anspruch auf Übergabe an die Dienste inklusive ihres ggf. pikanten Gepäcks. Zuständig für die diskrete Abwicklung derartiger Peinlichkeiten war der deutsche Inlandsgeheimdienst “Bundesamt für Verfassungsschutz“, der also durchaus mehr Kompetenzen hatte, als lediglich passiv zu beobachten.
Die aktive Billigung Adenauers, das Abhören und die Postkontrolle und -Zensur zu dulden, war in jedem Fall verfassungswidrig. Historiker Foschepoth vermutet, Adenauer habe deshalb so schwach verhandelt, weil er nach dem Scheitern des EVG-Vertrags den Erfolg des Deutschland-Vertrags nicht gefährden wollte. Während eine Schnüffel-Gesetzgebung in Deutschland alles andere als populär gewesen wäre, konnte Adenauer pragmatisch auf alliierte Vorbehaltsrechte verweisen – und das auch nur in Insiderkreisen, weil die Verträge ja ultrageheim waren. Erst nach Ablauf von 50 Jahren durfte sie Foschepoth einsehen und in seinem Buch Überwachtes Deutschland abdrucken.
Die Bundesrepublik war den drei Westmächten zu engster nachrichtendienstlicher Kooperation verpflichtet. Besonders die Briten fielen durch exzessive Überwachung auf und interessierten sich besonders für West- und Nordeuropa. Die Inlandsüberwachung lag den Franzosen am Herzen, wobei das Interesse mit den Jahren nachließ. Die USA bauten mit großem Aufwand eine flächendeckende strategische Überwachung auf und beobachteten gezielt auch Tausende Einzelpersonen. Nach Abschluss des Deutschland-Vertrags, der Westdeutschland in die NATO praktisch unkündbar einband, verloren die Siegermächte das Interesse am Ausfiltern der Ost-Propaganda und überließen dieses Feld den deutschen Diensten.
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G-10-Gesetz
Die Kritik am gesetzlosen Abhören durch Alliierte und westdeutsche Dienste riss nicht ab. Das unbekannte Secret Memorandum, das den Siegermächten ihre Privilegien verschaffte, spielte in der politischen Diskussion natürlich keine öffentliche Rolle. Allerdings waren die Alliierten nach wie vor bereit, den Deutschen das Feld zu überlassen, wenn diese den Job denn auch machen würden. 1968 schließlich trat das verfassungsrechtlich ausgetüftelte G 10-Gesetz in Kraft, das den Diensten eine gesetzliche Grundlage und grundsätzlich auch Kontrollen auferlegte, etwa durch die parlamentarische G 10-Kommission des Bundestags.
Nunmehr waren die westdeutschen Geheimdienste Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (sowie für den Schutz der Bundeswehr der Militärische Abschirmdienst) offiziell zur Überwachung der eigenen Bevölkerung zuständig. Ein Großteil des alliierten Personals und der Technik wurde übernommen. Doch parallel zum weiter bestehenden Truppenstatut bedingten sich die Drei Mächte aus, dass die Sicherheit ihrer Truppen durch intensiven Austausch des gewonnenen Materials gewährleistet sein müsse. Daher pochten sie auf geheime Zusatzverträge, welche die deutschen Behörden zur Kooperation verpflichteten. Im Ergebnis wurden die offiziellen Bestimmungen so ausgehöhlt, dass sich für die Alliierten praktisch wenig änderte, lediglich die Ausführung der verbindlich durchzuführenden Abhörmaßnahmen lag in deutscher Hand. Während die gesetzliche Grundlage von der Politik als Rechtsstaatlichkeit gefeiert wurde, verdoppelte sich das Volumen des Abhörens nach Übernahme der deutschen Kontrolle.
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Echelon, Otto-Kataloge, Prism
Die bis vor Kurzem geheimen Zusatzverträge überdauerten ebenso wie das NATO-Truppenstatut die Zwei-plus-Vier-Verhandlungen zur Herstellung der Deutschen Einheit von 1990 und sind als Recht der Siegermächte bis heute in Kraft.Obwohl der Gegner im Osten weggefallen war, galt Deutschland 2000 als Weltmeister im Abhören. Ein Jahrzehnt nach Ende des Kalten Kriegs fiel auf, dass die USA und das Vereinigte Königreich gemeinsam mit einem als “Echelon” bezeichneten System aus neuen Technologien Westeuropa belauschten. Einige Fälle erhärteten den Verdacht von Wirtschaftsspionage. Ein Untersuchungsausschuss des Europäischen Parlaments über die Existenz eines globalen Abhörsystems für private und wirtschaftliche Kommunikation lieferte Mitte 2001 eine überzeugende Beweiskette (Europa-Parlament verabschiedet Echelon-Bericht). Eine politische Resonanz blieb jedoch aus, da bald darauf in den USA mehrere Großraumflugzeuge in Gebäude rasten und ca. 3.000 Menschen töteten, was die Sicherheitsbedürfnisse dramatisch erhöhte.

Radarkuppeln der Echelon Field Station 81 in Bad Aibling, Bayern.
Wolfgang Schäuble schlug dann 2009 vor, zugunsten der Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten die parlamentarische Kontrolle ganz abzuschaffen, was bei Kenntnis der damals noch geheimen Verträge in einem anderen Licht erscheint. Schäubles Pläne einer nach dem Vorbild des britischen GCHQ zu errichtenden Abhörzentrale erteilte die Politik eine Absage.
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Am 01.07.2013 tritt in Deutschland das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft in Kraft, das zu Großteilen mit Prism identisch ist. Eine Geheimhaltung war nicht erforderlich, weil offenbar weder die Öffentlichkeit noch ein Großteil der beteiligten Politiker realisierten, was die Bestandsdatenauskunft überhaupt ist.
Buchempfehlung:
Überwachtes Deutschland von Josef Foschepoth
Hier vollständigen Artikel lesen:
http://antilobby.wordpress.com/2013/12/03/geheimvertrage-mit-siegermachte-noch-immer-in-kraft/
Gruß Hubert
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